Neuigkeiten von Verlingue
29 August, 2024 | Aktuell Nicht kategorisiert
Verlingue aktuell vom 29. August 2024
Als ein Highlight nennt Marco Buholzer, CEO von Verlingue Schweiz die Ernennung von Benjamin Verlingue zum neuen CEO der Adelaïde Group, zu deren Tochtergesellschaft Verlingue Schweiz gehören. Er wird von Gilles Bénéplanc und seiner Schwester Audrey Verlingue, beide stellvertretende CEOs, unterstützt. Mit der Übergabe an die vierte Generation der Gründerfamilie und dem Start des Strategieplans «Better Future 28» werden ambitionierte Ziele gesetzt. Bis 2028 soll das Wachstum fortgesetzt werden und Verlingue’s Position als einer der führenden Versicherungsbroker in der Schweiz weiter ausbaut werden. Ein klarer Fokus auf erweiterte Dienstleistungen, Nachhaltigkeit und eine enge Partnerschaft mit Kunden gelegt werden.
Ein weiteres Thema, auf das Verlingue stolz ist, ist ihr Engagement für den Klimaschutz. Mithilfe von Greenly wurde die CO₂-Bilanz für 2023 ausgerechnet und eine Silber-Zertifizierung erreicht. Diese spiegelt wider, dass Verlingue zu den besten 15 Prozent der von Greenly bewerteten Unternehmen weltweit gehört. Ihre Strategie zur CO₂-Reduktion und das gestärkte Bewusstsein der Mitarbeitenden für Klimafragen sind zentrale Elemente ihres nachhaltigen Handelns.
Abstimmung zur BVG-Reform
Am 22. September 2024 steht die Abstimmung über die BVG-Reform an, die weitreichende Änderungen für die berufliche Vorsorge vorsieht. Zu den geplanten Massnahmen gehören unter anderem die Senkung des Umwandlungssatzes, die Einführung eines Rentenzuschlags und die Erhöhung der Sparbeiträge durch die Anpassung des Koordinationsabzugs, die Senkung der Eintrittsschwelle sowie veränderte Spar-Ansätze.
Neue Kennzahlen zur Anpassung der AHV-/IV Renten an die Teuerung
Die Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge. Der Koordinationsabzug wird von 25’725 auf 26’460 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 22’050 auf 22’680 Franken und die Lohnobergrenze steigt von 88’200 auf 90’720 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7’258 Franken (heute 7’056 Franken) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben.