Krankenzusatzversicherungen – SVV warnt vor Leistungskürzungen aufgrund vertragsloser Zustände

18. Dezember 2024 | Aktuell Allgemein
Krankenzusatzversicherungen - SVV warnt vor Leistungskürzungen aufgrund vertragsloser Zustände.
Krankenzusatzversicherungen - SVV warnt vor Leistungskürzungen aufgrund vertragsloser Zustände.

Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) warnt vor möglichen Leistungskürzungen bei Krankenzusatzversicherungen ab Januar 2025, bedingt durch vertragliche Unsicherheiten. Das Branchenframework «Mehrleistungen VVG», das 2020 eingeführt wurde, setzt klare Standards zur Abrechnung von Mehrleistungen zur obligatorischen Grundversicherung. Mit dem Jahreswechsel endet die Übergangsfrist, in der Versicherer und Leistungserbringer ihre Verträge anpassen mussten. Weil dies bislang nicht lückenlos gelungen ist, sind gezielte Maßnahmen bis hin zu Leistungsablehnungen unausweichlich. Oberstes Ziel bleibt, negative Auswirkungen auf die Versicherten zu minimieren.

Seit mehreren Jahren sorgt die klare Abgrenzung zwischen Leistungen der obligatorischen Grundversicherung und freiwilligen Krankenzusatzversicherungen für Diskussionen. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung von Mehrleistungen standen dabei stets im Mittelpunkt. Nach den Erwartungen der FINMA wurde unter der Leitung des SVV ein Branchenframework mit elf Grundsätzen entwickelt, das seit 2022 Anwendung findet. Während der Übergangsphase bis Ende 2024 sollten alle Verträge im Einklang mit diesen Grundsätzen überarbeitet werden.

Erhebliche Fortschritte, aber noch nicht am Ziel

Der SVV schätzt, dass bis zum 31. Dezember 2024 etwa 70 bis 80 Prozent der insgesamt 1.700 Verträge den Anforderungen entsprechen werden. Vor allem in der Genferseeregion bestehen jedoch weiterhin Vertragskonstellationen, die nicht dem Branchenframework entsprechen. Die Arbeiten zur Umsetzung werden folglich auch nach Ablauf der Übergangsfrist fortgeführt.

Striktere Vergütungsrichtlinien ab 2025

Um den aufsichtsrechtlichen Anforderungen der FINMA gerecht zu werden, können ab Januar 2025 Mehrleistungen ohne konformen Vertrag nur noch eingeschränkt vergütet werden. Dies könnte bedeuten, dass Versicherte unter bestimmten Bedingungen für entsprechende Kosten teilweise oder vollständig selbst aufkommen müssen.

Minimierung der Auswirkungen auf Versicherte

Die Versicherungen setzen alles daran, negative Folgen für Versicherte zu vermeiden. Aktuell verhandeln sie intensiv mit Leistungserbringern über konforme Übergangstarife. Sind solche Verhandlungen nicht erfolgreich, empfehlen die Versicherer alternative Behandlungsmöglichkeiten, die vollständig gedeckt werden. Die medizinische Grundversorgung bleibt jedoch jederzeit gewährleistet.

Wichtige Hinweise für Versicherte

Um Unsicherheiten bei einem Spitalaufenthalt zu vermeiden und eine reibungslose Abwicklung durch die Zusatzversicherung zu gewährleisten, sollten Versicherte frühzeitig mit ihrem Versicherer Kontakt aufnehmen. Auf der Website des SVV finden Versicherte praktische Tipps und Informationen zu wichtigen Schritten vor einem geplanten Eingriff – von der Wahl des Spitals bis zur Abklärung der Kostenübernahme.

Vertrauen und Klarheit als gemeinsames Ziel

Urs Arbter, Direktor des SVV, betont: «Die Sicherstellung von nachvollziehbaren und transparenten Zusatzleistungen für die Versicherten bleibt unser oberstes Ziel. Wir fordern daher Leistungserbringer – insbesondere Klinikverantwortliche und Ärztinnen und Ärzte – auf, konstruktiv an Lösungen der verbleibenden Herausforderungen mitzuwirken, um negative Auswirkungen zu minimieren.» Eine enge Zusammenarbeit ist essentiell, um das Vertrauen zu stärken und die Qualität der Zusatzversicherungen langfristig zu gewährleisten.


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