Bilaterale III: Ein Meilenstein für die Schweizer Wirtschaft
23. Dezember 2024 | Aktuell AllgemeinAm 20. Dezember 2024 konnte der Bundesrat verkünden, dass die intensiven Verhandlungen mit der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen wurden. Dieser Durchbruch wird von den Arbeitgebern ausdrücklich begrüsst. Die erarbeiteten Fortschritte stellen einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung und nachhaltigen Sicherung der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz dar, was langfristig für die Planungssicherheit der Schweizer Wirtschaft unerlässlich ist.
Die Europäische Union ist nicht nur der wichtigste Handelspartner der Schweiz, sondern auch Trägerin zahlreicher gemeinsamer kultureller, sozialer und politischer Werte. Dank des guten Zugangs zum EU-Binnenmarkt und der erfolgreichen bilateralen Beziehungen konnte die Schweiz ein hohes Mass an wirtschaftlichem Wohlstand erreichen. Diese Beziehungen fortzuführen und als Erfolgsmodell zu erhalten, liegt daher im Interesse beider Seiten.
Der Abschluss der Verhandlungen über die Bilateralen III stellt in diesem Zusammenhang einen bedeutenden Fortschritt dar. Die Arbeitgeber loben ausdrücklich den erfolgreichen Abschluss der langen und harten Verhandlungen.
Schutz des Lohnniveaus und Sicherung des liberalen Arbeitsmarktes
Besonders hervorzuheben ist im Kontext der Personenfreizügigkeit mit der EU, dass das aktuelle Lohnschutzniveau für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) oberste Priorität hat. Das erarbeitete dreistufige Absicherungskonzept gewährleistet, dass die Schweiz ihre spezifischen Schutzmechanismen auch künftig aufrechterhalten kann. Dieses Konzept enthält Prinzipien zum Lohnschutz, die von der EU anerkannt werden, sowie eine Non-Regression-Klausel, die das heutige Schweizer Lohnschutzniveau vor zukünftigen Rechtsentwicklungen schützt. Die Arbeitgeber stellen fest, dass das bisherige Lohnschutzniveau durch diese Massnahmen gesichert bleibt.
Gleichzeitig betonen die Arbeitgeber die Bedeutung des liberalen Arbeitsmarktes für die Schweizer Wirtschaft. Ein flexibler Arbeitsmarkt fördert die Investitionsbereitschaft der Unternehmen und sichert die benötigte Agilität. Deshalb ist es unverzichtbar, diesen unter allen Umständen zu schützen. In den Verhandlungen mit der EU haben sich die Arbeitgeber daher für Rahmenbedingungen eingesetzt, die sowohl die Flexibilität des Arbeitsmarktes als auch den Lohnschutz gewährleisten.
Prüfung des Verhandlungsergebnisses und der innenpolitischen Umsetzung
Die Arbeitgeber, die als Sozialpartner eng in die Gespräche rund um den Arbeitsmarkt einbezogen wurden, werden das vorliegende Ergebnis sowie die Vorschläge für die innenpolitische Umsetzung sorgfältig prüfen, sobald die konkreten Inhalte des ausgehandelten Pakets bekannt sind. Sie unterstützen grundsätzlich eine Fortführung der bilateralen Beziehungen, jedoch nicht um jeden Preis. Ein besonderer Fokus liegt darauf, den liberalen Arbeitsmarkt zu bewahren. Ein Ausbau des Kündigungsschutzes sowie eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen werden entschieden abgelehnt.
Die Bilateralen III markieren einen wichtigen Erfolg für die Schweiz und ihre Beziehung zur Europäischen Union. Die Ergebnisse der Verhandlungen bieten eine vielversprechende Grundlage, um den wirtschaftlichen Wohlstand zu sichern und die erfolgreiche bilaterale Zusammenarbeit fortzusetzen. Die Arbeitgeber werden weiterhin aufmerksam die Entwicklungen beobachten und sich für die besten Lösungen im Interesse der Schweizer Wirtschaft einsetzen.