Keine Wiederholung der AHV 21-Abstimmung: Arbeitgeber zeigen sich zufrieden

12 Dezember, 2024 | Aktuell Allgemein
Keine Wiederholung der AHV 21-Abstimmung.

[ccfic}

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichts legt fest, dass der Berechnungsfehler bei den Prognosen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) keinen Grund für die Wiederholung der AHV 21-Abstimmung darstellt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst diesen klaren Entscheid.

Das Bundesgericht entschied heute, dass die Beschwerde im Zusammenhang mit dem Berechnungsfehler der AHV-Prognosen abgewiesen wird. Damit bleiben alle Änderungen der AHV 21-Reform, die bereits in Kraft getreten oder geplant sind, wirksam.

Arbeitgeber begrüssen das Urteil

Der Schweizerische Arbeitgeberverband erklärt, dass eine Annullierung der Abstimmung zu einem unverhältnismässigen Aufwand geführt hätte und zahlreiche Fragen zum weiteren Vorgehen aufgeworfen hätte. Der Entscheid des Bundesgerichts wird daher ausdrücklich begrüsst.

Durch die Bestätigung der AHV 21-Reform bleiben wichtige Massnahmen zur Stabilisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bestehen. Dies gilt besonders für die geplante Vereinheitlichung des Referenzalters für Frauen und Männer, die als faire Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung gesehen wird. Eine Wiederholung der Abstimmung hätte nicht nur den Verwaltungsaufwand erheblich erhöht, sondern auch für Unklarheit bezüglich bereits generierter Mehreinnahmen durch die seit dem 1. Januar 2024 geltende Mehrwertsteuererhöhung gesorgt.

Zukunftsorientierte Massnahmen erforderlich

Der Arbeitgeberverband betont zudem, dass trotz des dringend notwendigen Erhalts der aktuellen Reformschritte weitere strukturelle Massnahmen erforderlich sind. Der finanzielle Druck auf die AHV bleibt hoch, und daher wird eine nachhaltige Lösung im Rahmen der AHV-Reform 2026 erwartet. Diese soll eine realistische Erhöhung des Referenzalters auf Basis der Lebenserwartung beinhalten.

Der Entscheid des Bundesgerichts wird als wichtiger Schritt betrachtet, um Stabilität und Klarheit in der Schweizer Sozialpolitik sicherzustellen. In einer Zeit, in der langfristige Finanzplanung und gerechte Regelungen essenziell sind, wird der Weg für zukünftige Reformprozesse geebnet.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bleibt optimistisch und setzt sich weiterhin für die nachhaltige Stabilisierung der AHV zum Wohle aller Generationen ein.


Tags: #AHV 21-Abstimmung #Berechnungsfehler #Bundesamt für Sozialversicherungen #Bundesgericht #Keine Wiederholung #Prognosen