Maklerzentrum Schweiz AG: Doppelt gemoppelt hält nicht besser
10. September 2024 | Aktuell AllgemeinMedienmitteilung der Maklerzentrum Schweiz AG vom 10. September 2024.
Viele Versicherte sind in einigen Bereichen doppelt versichert – ohne dass sie es wissen. Eine umfassende Überprüfung aller bestehenden Ansprüche kann jeden Monat bares Geld sparen.
Versicherungen sind teuer und summieren sich im Jahresverlauf schnell auf mehrere tausend Franken. Ein grosser Teil dieser Kosten entsteht im Bereich der Krankenversicherung. Umso sinnvoller ist es, das bestehende Versicherungsportfolio auf eventuell bestehenden Doppelversicherungen zu prüfen und unnötige Prämienzahlungen zu vermeiden.
Die häufigste unnötige Deckung besteht im Bereich der Unfallversicherung. Nach Schätzungen des Bundesrates sind in der Schweiz rund eine halbe Millionen Menschen doppelt gegen Unfall versichert: Einmal geniessen sie den obligatorischen Unfallschutz gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) durch den Arbeitgeber. Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) trägt nicht nur Heilungskosten, sondern schützt auch vor den wirtschaftlichen Folgen bei Arbeitsunfähigkeit und zahlt bei Invalidität und Tod eine entsprechende Rente. Ab einem Arbeitspensum von mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber sind auch Nichtbetriebsunfälle versichert.
Art der privaten Unfallversicherung
Und ein zweites Mal sind sie – häufig unwissend – auch privat über ihre Krankenkasse gegen Unfall versichert. Dieser Schutz ist beispielsweise bei Kindern, Studenten, Selbständigerwerbende, Hausfrauen und Pensionierten – bei allen Personen, die nicht in einem unselbständigen Arbeitsverhältnis stehen – obligatorisch eingeschlossen. Tritt der Studierende dann aber nach Abschluss seiner Ausbildung in das Erwerbsleben ein oder nimmt die Hausfrau nach einigen Jahren wieder eine bezahlte Tätigkeit auf, kommt es häufig zu einer Doppelversicherung, weil es versäumt wird, die Unfalldeckung bei der Krankenkasse auszuschliessen. Die Unfalldeckung in den Zusatzversicherungen sollte jedoch nie ausgeschlossen werden, da ein Einschluss je nach Alter und Gesundheitszustand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich sein kann. Zudem handelt es sich oftmals nur um geringe Mehrprämien. Weiter kann man bei einem Invaliditäts- und Todesfallkapital ebenfalls nicht unbedingt von einer Doppelversicherung sprechen, da diese Deckung nach einem Unfall unabhängig von den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung einmalig eine festgelegte Summe auszahlt, abgestuft nach der Schwere der Verletzungen.
Reiseversicherung
Nebst der Unfallversicherung bestehen auch beim Reiseschutz häufig ungewollte Doppelversicherungen. Für Versicherte, die häufig verreisen empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung – allerdings bieten heutzutage auch viele Kreditkarten oder eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub einen gewissen Schutz. Auch hier lohnt sich eine Überprüfung der eventuell an verschiedenen Stellen abgesicherten Leistungen bei Krankheit oder Unfall im Ausland.