Suva: E-Scooter-Führerschein, Strassenzulassung und Sicherheit

29. Mai 2024 | Aktuell Allgemein
Suva: Regeln, die beim Fahren eines Scooters in der Schweiz gelten. ©Image Flash
Suva: Regeln, die beim Fahren eines Scooters in der Schweiz gelten. ©Image Flash

Meldung der Suva vom 29. Mai 2024

Wer wissen will, ob er oder sie auf Schweizer Strassen für das Fahren eines Elektro-Scooters einen Führerschein braucht oder worauf man beim Kauf eines solchen achten muss. Und wer sicher und verantwortungsbewusst mit seinem Elektro-Roller im Strassenverkehr unterwegs sein möchte. Hier finden sich die Fakten und Tipps.

Diese Regeln gelten beim Fahren eines Scooters in der Schweiz

In der Schweiz dürfen Jugendliche ab 16 Jahren einen Elektro-Scooter auf der Strasse fahren. Ein spezieller Führerschein ist dafür nicht nötig. Im Alter zwischen 14 und 16 Jahren muss einen Führerschein der Kategorie M oder G vorgezeigt werden können. Selbstverständlich müssen E-Scooter-Fahrer und -Fahrerinnen auf der Strasse die geltenden Verkehrsregeln einhalten. Denn mit dem Elektro-Roller darf überall da gefahren werden, wo auch das Velo zugelassen ist. Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten. Mit dem Elektro-Scooter liegt die maximal erlaubte Geschwindigkeit bei 20 km/h beziehungsweise bis 25 km/h mit Tretunterstützung. In der Schweiz gelten in Bezug auf Alkohol für Elektro-Roller genau dieselben Regeln wie für Motorräder und Velos. Wer betrunken fährt, muss mit Strafen rechnen. Dabei wird in der Schweiz unterschieden zwischen Angetrunkenheit (0,5 bis 0,79 Promille) und qualifizierter Alkoholkonzentration (ab 0,8 Promille). Bei Angetrunkenheit drohen Verwarnung oder Geldbussen. Bei stärkeren Alkoholkonzentrationen können Geldstrafen, Ausweisentnahme und in besonders schlimmen Fällen sogar Freiheitsentzug drohen.

Sie wollen einen E-Scooter kaufen? Darauf müssen Sie für die Strassenzulassung achten

Damit der E-Scooter eine Strassenzulassung in der Schweiz in Form einer gültigen Betriebserlaubnis bekommt, muss er bestimmte technische Anforderungen erfüllen:

  • Beleuchtung und Reflektoren: E-Trottis müssen über eine funktionierende Beleuchtung (Front- und Rücklicht) verfügen. Reflektoren sind nicht obligatorisch, helfen aber zusätzlich, um im Dunkeln gut sichtbar zu sein.
  • Bremsen: Es müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein. Eine davon muss als Reibungsbremse funktionieren.
  • Glocke: Als akustisches Warnsignal ist nur eine Glocke zulässig
  • Rückspiegel: Der Rückspiegel ist nicht obligatorisch. Er unterstützt aber, den E-Scooter-Fahrer oder die -Fahrerin eine ausreichende Sicht nach hinten zu ermöglicht.
  • Höchstgeschwindigkeit: Elektroroller dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h beziehungsweise bis 25 km/h mit Tretunterstützung haben. Modelle, die schneller fahren können, gelten als motorisierte Fahrzeuge und benötigen eine Zulassung sowie eine Haftpflichtversicherung.
  • Elektrischer Antrieb: Der Antrieb des E-Scooters muss rein elektrisch sein. Verbrennungsmotoren sind nicht erlaubt.
  • Leistungsbegrenzung: Die maximale Nenndauerleistung des Motors darf 500 Watt nicht überschreiten.

Sind diese Punkt beim E-Scooter Ihrer Wahl nicht erfüllt, dürfen Sie ihn in der Schweiz ausschliesslich auf privatem Gelände (eigenes Grundstück oder Firmengelände) fahren.

Der Akku des Elektrorollers beeinflusst die Reichweite

Für viele Menschen ist beim Kauf eines E-Scooters die Reichweite ein wichtiges Kriterium. Die Reichweite gibt an, wie weit man mit einer Akkuladung fahren kann. Diese ist abhängig von der Akkukapazität, vom Gewicht der Fahrerin oder des Fahrers und der Fahrstrecke. Die meisten guten E-Scooter haben eine Akkukapazität von 300 bis 400 Wattstunden. Sehr günstige auch weniger als 200 Wattstunden. Teurere E-Scooter erreichen eine Reichweite von 30 bis 60 Kilometer. Günstigere Modelle können mit einem vollen Akku zwischen 15 und 30 Kilometern weit fahren.

E-Scooter: Unfallzahlen explodieren

E-Roller sind praktisch, einfach zu transportieren und günstig im Unterhalt. Daher steigt das Gefährt in der Beliebtheitsskala stetig an und somit auch die Unfälle. Im Jahr 2021 passierten gemäss den Zahlen der Schweizer Unfallversicherer rund 2300 Unfälle mit E-Trottinetts. Im Jahr 2018 waren es noch deren 100.

So schützen Sie sich vor Unfällen mit dem Scooter

Obwohl derzeit keine Helmpflicht besteht, empfiehlt die Suva das Tragen eines Helms. Wie beim Velofahren dient dieser als Schutz bei Unfällen. Das Risiko einer Kopfverletzung kann dadurch halbiert werden. Zum optimalen Schutz muss der Helm aber richtig getragen werden. Ebenso wie beim Fahrradfahren ist vorausschauendes Fahren zentral, damit die Gefahren rechtzeitig erkannt und vermieden werden können. Während der Fahrt auf dem Elektro-Scooter sollen Handy und Kopfhörer in der Tasche bleiben. Ablenkungen stören die Konzentration, welche im Strassenverkehr unerlässlich ist. Zusätzlich ist es ratsam, regelmässig die Bremsen und den Akku des Rollers zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäss funktionieren.

5 Tipps für eine sichere Fahrt auf dem E-Scooter 
  1. Nie zu zweit: E-Roller sind keine Gruppengefährte und nur für den Transport von einer Person konzipiert.
  2. Fahren Sie vorausschauend und rücksichtsvoll: Auf dem E-Scooter soll man seine Fahrweise dem Terrain und seinem Fahrkönnen anpassen und Rücksicht nehmen auf andere Verkehrsteilnehmende.
  3. Helm auf: Ist man auf zwei Rädern unterwegs, sollte ein Helm getragen werden.
  4. Keine Kopfhörer, kein Handy: Diese lenken ab und erschweren es, andere Verkehrsteilnehmende rechtzeitig zu bemerken.
  5. Machen Sie sich sichtbar: Licht ist Pflicht, auch tagsüber. Zudem empfehlen wir Reflektoren am E-Scooter, helle Kleidung und eine Leuchtweste.

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